Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von DJ-Leistungen („DJ-AGB“)
§ 1 Geltungsbereich
Diese DJ-AGB gelten zwischen Kunden und DJ’s, die über die Webseite www.rsdnt.de gebucht werden. Sie regeln das Verhältnis zwischen DJ und Kunde. Im Verhältnis zwischen Kunde und RESIDENT sowie DJ und RESIDENT gelten die entsprechenden AGB bzw. Partner-AGB, die ebenfalls auf der Webseite www.rsdnt.de eingesehen werden können.
§2 Begriffsbestimmungen
„DJ“ sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die in gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit DJ Dienstleistungen ausführen und die RESIDENT mit der Vermittlung der von ihnen auf der Website von RESIDENT angebotenen Tätigkeiten an potenzielle Privatpersonen und Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) beauftragen.
„Kunden“ oder „Veranstalter“ sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, die sich über die Website von RESIDENT, auf dieser von den DJ‘s angebotenen Dienstleistungen vermitteln lassen.
„Dienste“ oder „Dienstleistungen“ sind Dienstleistungen, die von den DJ‘s auf der Website von RESIDENT angeboten, von den Kunden gebucht und am vereinbarten Ort durch den DJ‘s erbracht werden. Art und Umfang der Dienstleistung richtet sich nach dem auf der Website gebuchten Paket bzw. dem jeweiligen individuellen Angebot.
„RESIDENT“ ist ein DJ Netzwerk, betrieben von der RESIDENT GbR und betreibt eine Website unter der Domain www.rsdnt.de zur Suche nach und Vermittlung von Event Dienstleistern („DJ“ oder „DJ’s“) mit Sitz in Ahornstraße 17a, 14169 Berlin
§3 Anfahrt
(1) Der Kunde sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten. Der DJ kümmert sich selbständig um An- und Abreise zum Veranstaltungsort, sowie ggf. Unterkunft.
§4 Besonderheiten am Veranstaltungsort
(1) Spielt der DJ im Freien, hat alleine der Kunde das Witterungsrisiko zu tragen. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Kunde die gesamte vertraglich vereinbarte Gage auszuzahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken, das Equipment vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen, geschützt sein.
§5 Technische Anforderungen (Licht und Ton-Technik)
(1) Der DJ baut seine Technik am Veranstaltungsort selbständig auf und ab. Sollte der Kunde die Technik stellen, ist diese soweit vom Kunden aufzustellen.
(2) Für die Technik des DJs werden zwei 220 V Steckdosen benötigt.
(3) Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen. Ein Anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
(4) Wird vom Kunden oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung allein liegt beim Kunden.
(5) Der Kunde oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
(6) Der Kunde muss dem DJ eine ausreichende Fläche (befestigt und überdacht) zur Verfügung stellen (mind. 6qm). Darüber hinaus muss die Decke eine Mindesthöhe von 2,50m haben, um einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen. Der Kunde stellt dem DJ einen Tisch zur Verfügung, auf dem das technische Equipment sicher stehen kann. Der Tisch sollte eine Fläche von ca. 120 x 80 cm vorweisen. Die Tischbeine sollten zwischen 70 und 100 cm hoch sein. Wenn kein Tisch verfügbar ist, dann ist der DJ darüber vorab zu informieren und mit dem DJ abzustimmen.
(7) Die Musik- und Lichtanlage kann aus organisatorischen Gründen von den auf der Webseite www.rsdnt.de dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Kunde.
§6 Catering
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der DJ während der Veranstaltung ausreichend mit nicht-alkoholischen Getränken und Essen versorgt wird.
§7 Schäden an der Technik
(1) Bei Schäden an der Technik, die durch den Kunden oder Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Kunden. Hat der Kunde keine Versicherung, muss eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.
§8 Haftung
(1) Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Kunde bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
(1) Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA), auf eigene Kosten einzuholen. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Kunde gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.
§10 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag mit dem DJ kommt erst verbindlich zustande, wenn dieser verbindlich über die Webseite ww.rsdnt.de gebucht und schriftlich (per Mail oder per Post) bestätigt wurde („Buchungsbestätigung“).
§11 Auftritt/ Playtime / Mehrstunden
(1) Kunde stellt sicher, dass es eine Tanzfläche gibt, die vom DJ einsehbar ist, auf der gefahrlos getanzt werden kann und die optimalerweise nicht zu abgelegen von dem Aufenthaltsbereich (Essen, etc.) ist.
(2) Der Aufbau muss mindestens 1 Stunde aber maximal 2 Stunden vor Beginn der Playtime ermöglicht werden. Auf- und Abbau sind im Preis inbegriffen. Die Playtime beginnt wie vorab im Kennenlerngespräch besprochen. Auf Wunsch des Kunden ist eine Verlängerung der Playtime auch während der Veranstaltung noch möglich.
(3) Der Kunde unterschreibt dem DJ zum Start und Ende ein Formular, wann der DJ angefangen und aufgehört hat
§ 12 Gestaltung des Events
(1) Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Der DJ wird dazu im Vorfeld mit dem Kunden eine Stilrichtung abstimmen bzw. der Kunde hat die Möglichkeit den DJ vor der Veranstaltung über etwaige „NoGo’s“ bzgl. Musikwünsche zu informieren. DJ und Kunde werden sodann eine entsprechende „NoGo-Liste“ erstellen. Der DJ wird den Kunden zudem bei allen relevanten Fragen hinsichtlich Musik für das Event beraten. Der DJ ist nur an die im Vertrag (diese AGB, sowie die zwischen RESIDENT und Kunde vereinbarten Bedingungen) vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil.
(2) Der Kunde steht dem DJ für Rückfragen zur Verfügung und gibt Auskünfte zu Musikwünschen, etc. Er stellt sicher, dass der DJ seinen Auftrag ohne große Störungen umsetzen kann (bspw. hält betrunkene Gäste von ihm fern). Der Kunde stellt sicher, dass der DJ vor dem Event alle notwendigen Daten hat (Ort der Veranstaltung, Start/Ende des Events, Start der Musik, etc.).
(3) Zudem stellt der Kunde sicher, dass die Veranstaltung nach geltendem Recht abläuft und genehmigt ist (bspw. Ruhestörung vermieden werden). Er hat den DJ über besondere Bedingungen (z.B. gedämmte Musik ab bestimmter Uhrzeit) hinzuweisen.
§13 Zahlungs- und Stornierungskonditionen
(1) Die Zahlungs- und Stornierungskonditionen richten sich nach den mit RESIDENT vereinbarten und gebuchten Konditionen.
§14 Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§15 Sonstige Bestimmungen
(1) Nach der Veranstaltung gibt der Kunde dem DJ ein schriftliches Feedback und übermittelt dieses auch an RESIDENT.
(2) Der Kunde weist den DJ ausdrücklich darauf hin, wenn während der Veranstaltung keine Fotos/Videos gemacht werden dürfen und der DJ diese auch nicht veröffentlichen darf. Die über RESIDENT gebuchten DJ’s erstellen in der Regel ein Video und posten dies auf Instagram.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des DJ‘s, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§16 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand 09.05.2022